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   BGH, 27.02.1978 - II ZR 109/77   

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https://dejure.org/1978,8130
BGH, 27.02.1978 - II ZR 109/77 (https://dejure.org/1978,8130)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1978 - II ZR 109/77 (https://dejure.org/1978,8130)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1978 - II ZR 109/77 (https://dejure.org/1978,8130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unvermögen die Prozesskosten zu bezahlen - Armenrechtsgesuch eines in New York lebenden Beklagten - Eingehende Darstellung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse - Versicherung der Richtigkeit der Angaben durch Eides Statt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; ZPO § 233

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 824
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 27.02.1978 - II ZR 109/77
    Wird, wie hier, dem Rechtsmittelkläger nach Ablauf der Begründungsfrist das Armenrecht verweigert, weil er sein Unvermögen, die Prozeßkosten zu tragen, nicht hinreichend dargetan hat, so muß er, um die Wiedereinsetzung zu erlangen, darlegen, er habe begründeten Anlaß gehabt anzunehmen, die Prozeßkosten nicht zahlen zu können, habe also "vernünftigerweise" nicht mit der Verweigerung des Armenrechts wegen Verneinung seiner Armut zu rechnen brauchen (BGHZ 26, 99, 101); denn nur in einem solchen Falle kann im Sinne von § 233 ZPO angenommen werden, der Rechtsmittelkläger sei ohne sein Verschulden verhindert gewesen, die Begründungsfrist einzuhalten.
  • BGH, 15.12.1983 - IX ZB 152/83

    Rechtsmittelfrist - Versäumung - PKH - Berufungsgericht - Wiedereinsetzung -

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs dann gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Verneinung der Bedürftigkeit rechnen mußte (BGHZ 26, 99, 101 m.Nachw.; BGH Beschluß vom 27. Februar 1978, II ZR 109/77 = VersR 1978, 824; Beschluß vom 5. April 1978, IV ZB 2/78 = VersR 1978, 670, 671).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZB 157/86

    Rechtsmittelfrist - Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die Einlegung des Rechtsmittels angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht damit rechnen mußte, daß ihr Antrag wegen Verneinung der Kostenarmut abgelehnt wurde (vgl. BGHZ 26, 99, 101; BGH VersR 1978, 824; Senatsbeschluß VersR 1981, 854).
  • BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86

    Zulässigkeit einer Berufung hinsichtlich Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die versäumte Prozeßhandlung angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Verneinung der Bedürftigkeit rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101; VersR 1978, 824; Senatsbeschluß VersR 1981, 854; BGH VersR 1983, 241).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101; VersR 1978, 824; 1981, 854; 1983, 241 u.a.).
  • BSG, 24.01.1979 - 1 RA 81/78

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Ist diese Erwartung nicht gerechtfertigt gewesen, weil der Antragsteller oder sein Vertreter hat erkennen können, daß die Armut in dem Gesuch nicht ausreichend dargetan worden ist, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht bewilligt werden (BGHZ 26, 99, 101; BGH LM ZPO § 233 - Hc - Nr. 12; BGH VersR 1978, 824).
  • BGH, 26.02.1986 - IVb ZB 117/85

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf rechtzeitige Einlegung -

    Das Oberlandesgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs mangels Bedürftigkeit nur dann zu gewähren ist, wenn die Partei ohne Verschulden nicht mit der Versagung der Prozeßkostenhilfe zu rechnen brauchte (BGHZ 26, 99, 101; BGH Beschlüsse vom 27. Februar 1978 - II ZR 109/77 - VersR 1978, 824, vom 24. Juni 1981 - IVb ZB 680/81 - VersR 1981, 854 und vom 5. Dezember 1983 - IX ZB 152/83 - VersR 1984, 192).
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 680/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Fall der Ablehnung eines Armenrechtsgesuchs nur dann gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Armenrechtsantrags wegen Verneinung der Armut rechnen mußte (BGHZ 26, 99, 101 m.N.; BGH Beschluß vom 27. Februar 1978, II ZR 109/77 = VersR 1978, 824; Beschluß vom 5. April 1978, IV ZB 2/78 = VersR 1978, 670, 671).
  • BGH, 27.05.1987 - Vb ZB 102/86

    PKH - Prozeßkostenhilfe - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzung - Berufung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die versäumte Prozeßhandlung angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Verneinung der Bedürftigkeit rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99 (101) = VersR 58, 31; BGH VersR 1978, 824; 1981, 854; 1983, 241).
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